Was Sie wissen sollten

Ermäßigung der Entgelte

Schüler/-innen, Vollzeitstudierende, Auszubildende sowie Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende am Freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr erhalten eine Entgeltermäßigung von 50 %. Inhaber/-innen der Gladbeck-Card erhalten bei der Anmeldung  eine Ermäßigung von 75 %. Die Entgeltermäßigung  gilt für Kurse und Seminare, aber auch für Vortragsveranstaltungen und Verführungen des Kommunalen Kinos.

VHS-Gutscheine für Inhaber/-innen der Gladbeck-Card

Inhaber/-innen der Gladbeck-Card erhalten (soweit sie 16 Jahre und älter sind und Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen) ein Mal im Jahr einen VHS-Gutschein für die entgeltfreie Teilnahme an einem Kurs oder Seminar.  Weitere Informationen zur Gladbeck-Card erhalten Sie im Bürgeramt. Natürlich können Sie auch unsere VHS-Geschäftsstelle
(Tel. 02043/99 24 15) ansprechen.

Kleingruppenkurse

In besonderen Fällen führt die VHS Kleingruppenkurse mit 5 - 8 TeilnehmerInnen durch. Das dafür angesetzte Entgelt wird nicht ermäßigt.

Rücktritt

Ein fristgemäßer Rücktritt von der Anmeldung ist bei Kursen vor Beginn des 2. Unterrichtstermins, bei Seminaren bis zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss möglich. Der Rücktritt muss schriftlich oder persönlich in der VHS erfolgen. Nichtteilnahme oder unregelmäßiger Besuch entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

Abbuchungen

Nach erteilter Abbuchungsermächtigung (SEPA-Lastschrift) wird bei Kursen der Teilnahmebetrag (= Entgelt und ggf. Sachkosten) frühestens 2 Wochen nach Beginn, bei Seminaren und Exkursionen erst nach der Durchführung – jeweils zum 1. Arbeitstag des Folgemonats abgebucht.

Ratenzahlung

Wenn für einen Kurs mehr als 50 € zu zahlen sind, kann der Betrag in 2 Raten gezahlt werden; die erste Hälfte bar bei der Anmeldung, die zweite zur Mitte des Halbjahres durch Abbuchungsermächtigung (Lastschrift). In diesem Fall wenden Sie sich bitte persönlich an die VHS.

Die Mitwirkung in der VHS

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählen in längerfristigen Kursen (mind. 5 Termine) eine/-n Kurssprecher/-in mit Stellvertreter/-in. Kurssprecher/-innen und Kursleiter/-innen treffen sich mindestens einmal im Halbjahr, um wichtige Fragen der VHS-Arbeit zu diskutieren. Sie wählen eine/-n Sprecher/-in mit Stellvertreter/-in sowie die Vertretung für die Gesamtkonferenz. Die Gesamtkonferenz ermöglicht die Mitwirkung aller Teilnehmer/-innen und Mitarbeiter/-innen an der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der VHS.

Christine Baumeister (Tel. 62957) und Stephan Soba-Cvetkovic (Tel. 489784) vertreten zurzeit die Teilnehmer/-innen, Dorothe Winkler (Tel. 0209 778635) und Martina Büscher (Tel. 206704) die Kursleiter/-innen.

Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch stellt die VHS nach Beendigung des Kurses oder Seminars eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme aus.

Hinweis

Die vollständige Entgeltordnung und Satzung der Volkshochschule können Sie online als Adobe-Pdf-Dokument einsehen.